NewsSony sagt digitale Spiele gehören euch nicht doch die eigenen Seiten erzählen...

Sony sagt digitale Spiele gehören euch nicht doch die eigenen Seiten erzählen etwas anderes

Sony Interactive Entertainment muss sich derzeit in Kalifornien mit einer Klage über die Darstellung digitaler Käufe im PlayStation Store auseinandersetzen. Im Verfahren argumentiert Sony, vernünftige Verbraucher würden nicht davon ausgehen, beim Kauf eines digitalen Spiels tatsächlich Eigentum an diesem Produkt zu erwerben. Stattdessen erhalten Spieler laut den Nutzungsbedingungen lediglich eine Lizenz. Nun sorgt ausgerechnet Sonys eigene Kommunikation für neuen Gesprächsstoff: Auf zahlreichen PlayStation-Seiten verwendet das Unternehmen selbst Formulierungen, nach denen Spieler digitale Spiele „besitzen“.

Mitglieder des Consumer Rights Wiki haben entsprechende Beispiele gesammelt und sowohl aktuelle Seiten als auch archivierte Versionen dokumentiert. GamesRadar kommt bei der derzeitigen Sammlung auf 34 Beispiele, in denen Sony beziehungsweise PlayStation in unterschiedlicher Form davon spricht, dass Spieler Games oder digitale Inhalte „own“, also besitzen.

Das entscheidet den Rechtsstreit keineswegs automatisch. Interessant ist der Widerspruch in der Wortwahl trotzdem.

Sony argumentiert vor Gericht gegen digitales Eigentum

Der Hintergrund ist eine im Juni 2026 eingereichte Klage von vier PlayStation-Kunden aus Kalifornien.

Sie werfen Sony vor, digitale Spiele im PlayStation Store mit Begriffen wie „Buy Now“ und „Confirm Purchase“ zu vermarkten, obwohl Kunden rechtlich lediglich eine begrenzte und widerrufbare Lizenz erhalten.

Sony beantragte am 21. August, den Fall in ein individuelles Schiedsverfahren zu verlagern beziehungsweise die Klage abzuweisen.

In der entsprechenden Argumentation erklärt Sony unter der Überschrift „Reasonable Consumers Would Not Be Misled“, es sei nicht plausibel anzunehmen, vernünftige Kunden hätten geglaubt, Eigentum an einem digitalen Spiel zu erwerben.

Die PlayStation-Nutzungsbedingungen formulieren das noch deutlicher: Software werde lizenziert und nicht verkauft.

Gleichzeitig sagt PlayStation selbst immer wieder ihr besitzt Spiele

Genau hier setzen die nun gesammelten Beispiele an.

Auf einer offiziellen Support-Seite zur Aktualisierung von PS4-Spielen auf PS5 beschreibt Sony beispielsweise ein „digital PS4 game you already own“.

Bei PS VR2 findet sich eine vergleichbare Formulierung für digitale Spiele, die ein Nutzer bereits besitzt.

Beim Cloud Streaming erklärt PlayStation wiederum, dass ausgewählte PS5-Spiele, „die du besitzt“, direkt auf PS5 oder PlayStation Portal gestreamt werden können.

Auch beim PlayStation Store selbst gibt es entsprechende Beispiele.

Bei bestimmten DLC-Angeboten warnt Sony Nutzer davor, Inhalte zu kaufen, die sie bereits besitzen.

Für Final Fantasy VII Remake heißt es wiederum ausdrücklich, Nutzer könnten Anspruch auf eine kostenlose digitale PS5-Version haben, wenn sie bereits die digitale PS4-Version „besitzen“.

Sogar bei Bewertungen spricht Sony von Eigentümern

Die Formulierung taucht nicht nur auf alten oder versteckten Support-Seiten auf.

Bei Nutzerbewertungen im PlayStation Store bezeichnet Sony Personen, die ein Spiel bewerten dürfen, als „verified owner“ beziehungsweise Eigentümer des Spiels oder Produkts.

Sony Interactive Entertainment erklärte außerdem selbst zur Einführung des Bewertungssystems, Spieler müssten ein Spiel besitzen, bevor sie eine Bewertung abgeben können.

Auch beim PlayStation Portal findet sich der Begriff.

Sony erklärt dort, Nutzer könnten über PlayStation Plus Premium bestimmte Titel streamen, die sie digital besitzen.

Die Consumer-Rights-Sammlung enthält derzeit Dutzende solcher Formulierungen und verlinkt sowohl auf die jeweiligen Sony-Seiten als auch auf archivierte Kopien.

34 Beispiele sind noch kein automatischer Sieg vor Gericht

So eindeutig der sprachliche Widerspruch wirkt, juristisch ist die Situation komplizierter.

Im Mittelpunkt steht das kalifornische Gesetz AB 2426. Seit Januar 2025 gelten dort besondere Vorgaben für den Verkauf digitaler Waren.

Unternehmen dürfen Begriffe wie „buy“ oder „purchase“ grundsätzlich weiterhin verwenden, wenn sie beim Kauf klar und deutlich darauf hinweisen, dass der Kunde lediglich eine Lizenz erhält und welche Einschränkungen damit verbunden sind. Alternativ kann eine ausdrückliche Bestätigung des Käufers verlangt werden.

Deshalb reicht es nicht automatisch aus, einzelne Formulierungen mit dem Wort „own“ zu finden.

Entscheidend wird unter anderem sein, wie deutlich Sony Kunden während des eigentlichen Kaufvorgangs über den Lizenzcharakter informiert und ob diese Hinweise die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Genau darüber streiten die Parteien.

Sony will das Verfahren möglichst aus dem Gerichtssaal heraushalten

Bevor es überhaupt um die inhaltlichen Vorwürfe geht, muss allerdings eine andere Frage geklärt werden.

Sony beruft sich auf die Schiedsklausel seiner Nutzungsbedingungen und möchte, dass die vier Kläger ihre Ansprüche einzeln in einem Arbitration-Verfahren austragen.

Eine Anhörung über diesen Antrag ist derzeit für den 1. Oktober 2026 angesetzt.

Sollte Sony damit Erfolg haben, könnte die geplante Sammelklage in ihrer bisherigen Form beendet beziehungsweise erheblich eingeschränkt werden.

Das Gericht hat also noch nicht festgestellt, dass Sony gegen kalifornisches Recht verstoßen hat.

Für PlayStation Spieler bleibt die Eigentumsfrage trotzdem relevant

Die Diskussion kommt für Sony zu einem interessanten Zeitpunkt.

Digitale Käufe machen einen immer größeren Teil des PlayStation-Geschäfts aus, während gleichzeitig über die langfristige Zukunft physischer Spiele diskutiert wird.

Gerade deshalb beschäftigt viele Spieler die Frage, was ein digitaler „Kauf“ eigentlich bedeutet.

Bei einer Disc besitzt ein Kunde zumindest den physischen Datenträger. Bei einem digitalen Spiel basiert der Zugang dagegen auf einem Nutzerkonto und den Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattform.

Sony macht vor Gericht nun ausdrücklich geltend, dass daraus kein Eigentum am digitalen Produkt entsteht.

Dass PlayStation gleichzeitig seit Jahren selbst davon spricht, Nutzer würden ihre digitalen Spiele „besitzen“, liefert den Klägern zumindest weiteres Material für die Diskussion über Sonys Kommunikation.

Ob die 34 gesammelten Beispiele vor Gericht tatsächlich eine entscheidende Rolle spielen werden, ist noch völlig offen.

Der sprachliche Gegensatz ist dennoch schwer zu übersehen: Vor Gericht heißt es Lizenz, auf zahlreichen PlayStation-Seiten dagegen Besitz.

Lass uns deine Meinung in den Kommentaren wissen.

Wie hat dir dieser Artikel gefallen?

Amazon

Jetzt einkaufen und unterstützen

*Unsere Seite enthält Affiliate-Links zu Amazon. Ihr unterstützt uns durch eure Einkäufe, ohne dass zusätzliche Kosten für euch anfallen.

4 Kommentare

Weitere News