Ein Gerichtsverfahren in Shanghai könnte weit über Genshin Impact hinaus Bedeutung für den Umgang mit KI-generierten Stimmen bekommen. Ein chinesisches Gericht hat einen Anbieter von KI-Sprachsoftware dazu verurteilt, insgesamt 750.000 Yuan Schadenersatz an miHoYo zu zahlen. Das Unternehmen hatte ohne Genehmigung Stimmen von insgesamt 63 Charakteren aus Genshin Impact nachgebildet und die entsprechenden Voice Packs anschließend kommerziell angeboten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Der Fall gilt nach Angaben des Pudong New Area People’s Court als erstes Verfahren in Shanghai, bei dem es um unlauteren Wettbewerb durch KI-basierte Stimmenimitation ging. Neben den Stimmen wurden auch Charakterbilder und Szenen aus Genshin Impact für die Vermarktung des Dienstes verwendet.
Nutzer konnten sich wie Genshin Charaktere anhören
Der beklagte Anbieter betrieb eine KI-basierte Software zur Echtzeit-Stimmveränderung.
Nutzer konnten darin verschiedene Voice Packs kaufen und anschließend während Sprachchats ihre eigene Stimme in den jeweiligen Klang umwandeln.
Unter den mehr als 500 angebotenen Stimmen befanden sich nach den Feststellungen des Gerichts 63 Pakete, die bekannten Charakteren aus Genshin Impact nachempfunden waren.
miHoYo warf dem Unternehmen vor, die entsprechenden Stimmen ohne Erlaubnis mithilfe von KI nachgebildet und anschließend kommerziell verkauft zu haben.
Zusätzlich wurden Bilder der jeweiligen Charaktere verändert und als Profilbilder für die Voice Packs verwendet.
Auch Originaldialoge aus Genshin Impact konnten offenbar als Vorschau abgespielt werden.
Gericht sieht gezielte Ausnutzung der Genshin Marke
Für das Gericht ging der Fall über eine einfache Stimmenimitation hinaus.
Nach jahrelangem Betrieb von Genshin Impact seien die Stimmen bestimmter Figuren zu einem erkennbaren akustischen Merkmal des Spiels geworden.
Der Anbieter habe diese Bekanntheit gezielt genutzt, indem er nicht nur ähnliche Stimmen bereitstellte, sondern gleichzeitig Charakterbilder, Originaldialoge und weitere Elemente des Spiels verwendete. Dadurch könne bei Kunden der Eindruck entstehen, der Dienst sei offiziell von miHoYo autorisiert oder stehe in einer geschäftlichen Verbindung zum Entwickler.
Genau diese Kombination wertete das Gericht als unlauteren Wettbewerb.
Auch Bilder und Animationen wurden ohne Erlaubnis benutzt
Der Rechtsstreit beschränkte sich nicht ausschließlich auf Audio.
Das Gericht stellte ebenfalls fest, dass die verwendeten Charakterbilder als urheberrechtlich geschützte Kunstwerke anzusehen sind. Zusammenhängende Szenen beziehungsweise Animationen aus dem Spiel gelten darüber hinaus als audiovisuelle Werke.
Der KI-Anbieter verwendete entsprechende Grafiken und Szenen ohne Genehmigung, um seine Software und die Voice Packs zu bewerben. Damit lag zusätzlich eine Urheberrechtsverletzung vor.
miHoYo hatte ursprünglich fünf Millionen Yuan Schadenersatz einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung verlangt.
Das Gericht sprach dem Unternehmen letztendlich 750.000 Yuan zu, umgerechnet ungefähr 90.000 Euro beziehungsweise rund 112.000 US-Dollar.
Unternehmen wollte zunächst gegen das Urteil vorgehen
Das erstinstanzliche Urteil fiel bereits am 30. Juni 2026.
Neben der Zahlung musste der Betreiber die beanstandeten Urheberrechtsverletzungen und wettbewerbswidrigen Handlungen einstellen.
Das Unternehmen legte zunächst Berufung ein, zog diese später allerdings wieder zurück. Dadurch wurde die Entscheidung rechtskräftig.
Öffentlich größere Aufmerksamkeit bekam der Fall jetzt, weil das Gericht ihn am 10. September im Rahmen einer Veröffentlichung zu wichtigen Fällen aus dem Bereich geistiges Eigentum vorstellte.
Das Urteil verbietet KI Stimmen nicht grundsätzlich
Besonders interessant ist die differenzierte Begründung des Gerichts.
Die Richter erklärten nicht, dass jegliche Nachahmung einer Stimme mithilfe von KI automatisch rechtswidrig sei.
Im Gegenteil: Das Gericht betonte ausdrücklich, dass grundlegende Stimmmerkmale grundsätzlich als Inspiration beziehungsweise für technische Weiterentwicklung verwendet werden können. Damit soll weiterhin Raum für KI-Sprachverarbeitung und das Training entsprechender Technologien bleiben.
Die Grenze sei dort erreicht, wo bekannte Stimmen gezielt kommerziell kopiert werden und zusammen mit weiteren Marken- oder Charakterelementen der Eindruck einer offiziellen Verbindung entsteht.
Im Genshin-Fall waren also nicht allein ähnliche Stimmen entscheidend.
Die Kombination aus nahezu identischen Charakterstimmen, Bildern, Originaldialogen und deren kommerzieller Vermarktung führte zum Urteil.
Für Spielefirmen könnte der Fall interessant werden
Generative KI und Voice Cloning beschäftigen die Spielebranche inzwischen immer stärker.
Technisch lassen sich Stimmen mit vergleichsweise wenig Ausgangsmaterial nachbilden. Daraus entstehen neue Möglichkeiten für Mods, Fanprojekte und kreative Anwendungen, gleichzeitig aber auch erhebliche rechtliche Fragen.
Besonders problematisch wird es, wenn solche Modelle bekannte Figuren oder Sprecher imitieren und anschließend kostenpflichtig angeboten werden.
Das aktuelle Urteil zeigt zumindest für China einen möglichen rechtlichen Ansatz: Nicht jede technische Stimmenimitation ist automatisch verboten, aber eine gezielte kommerzielle Nachbildung bekannter Spielfiguren kann als unlauterer Wettbewerb gelten.
Für miHoYo endet der Fall damit erfolgreich.
Das Unternehmen erhält 750.000 Yuan Schadenersatz, während der KI-Anbieter die entsprechenden Angebote einstellen muss.
Angesichts von 63 kopierten Genshin-Impact-Stimmen dürfte das Urteil zudem eine deutliche Warnung an andere Anbieter sein, die bekannte Spielecharaktere ohne Zustimmung für kommerzielle KI-Produkte verwenden.
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