NewsSony kann bei Verstößen sogar die Offline Nutzung einer PS5 beenden

Sony kann bei Verstößen sogar die Offline Nutzung einer PS5 beenden

Sonys Weg in eine zunehmend digitale PlayStation-Zukunft sorgt seit Monaten für Diskussionen. Nun rücken die Bedingungen in den Mittelpunkt, unter denen Spieler ihre PS5 überhaupt verwenden. In der aktuellen deutschen Lizenzvereinbarung zur PS5-Systemsoftware behält sich Sony Interactive Entertainment bei Vertragsverstößen weitreichende Maßnahmen vor. Dazu gehört ausdrücklich sogar die Möglichkeit, die Online- und Offline-Nutzung eines PS5-Systems zu beenden. Das klingt drastisch, gilt allerdings nicht willkürlich für jeden Spieler.

Gerade nach der Diskussion um das geplante Ende neuer PlayStation-Spiele auf Disc bekommt diese Formulierung zusätzliche Bedeutung.

Zuletzt hatten wir darüber berichtet, dass Sony eine viel diskutierte Zahl zur Disc-Produktion korrigieren musste und die Lage dadurch deutlich anders aussieht als zunächst angenommen.

Die grundsätzliche Verschiebung zu digitalen Lizenzen bleibt jedoch bestehen.

Sonys deutsche PS5 Bedingungen sind ungewöhnlich deutlich

Die aktuelle deutsche PS5-Systemsoftware-Lizenzvereinbarung trägt die Versionsnummer 1.12.

Darin beschreibt Sony zunächst eine Reihe von Dingen, die Nutzer mit der Systemsoftware nicht machen dürfen.

Dazu gehören unter anderem Manipulationen an der Software, das Umgehen von Sicherheitsmechanismen, die Verwendung bestimmter nicht autorisierter Hardware oder Software sowie Versuche, ältere Systemsoftware-Versionen wieder zu installieren.

Spannend wird es anschließend im Abschnitt zu Vertragsverletzungen.

Wenn Sony Interactive Entertainment einen Verstoß gegen diese Vereinbarung feststellt, kann das Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen.

Selbst Offline Nutzung wird ausdrücklich genannt

Sony nennt dabei unter anderem die Deaktivierung des Zugriffs auf die Systemsoftware oder Teile davon.

Noch deutlicher ist die nächste Formulierung.

Das Unternehmen behält sich ausdrücklich die „Beendigung der Online- und Offline-Nutzung dieses PS5-Systems“ durch den jeweiligen Nutzer vor.

Zusätzlich kann der Zugriff auf PlayStation beendet werden.

Auch Garantieleistungen, Reparaturen oder andere Dienste können laut Vereinbarung bei entsprechenden Verstößen verweigert werden.

Sony kann außerdem automatische beziehungsweise verpflichtende Updates einsetzen, um eine nicht autorisierte Verwendung zu verhindern.

Das bedeutet nicht dass Sony beliebige Konsolen sperren kann

Bei der Einordnung ist allerdings Vorsicht notwendig.

Die Lizenzvereinbarung bedeutet nicht, dass Sony ohne Anlass plötzlich eine beliebige PS5 deaktivieren darf.

Die genannten Maßnahmen beziehen sich ausdrücklich auf Verstöße gegen die Systemsoftware-Vereinbarung.

Außerdem stellt Sony für europäische Nutzer klar, dass gesetzliche Verbraucherrechte Vorrang haben und durch die Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden können.

Auch die konkrete Durchsetzbarkeit einzelner Klauseln hängt deshalb vom jeweils geltenden nationalen Recht ab.

Eine normale Kritik an Sony, ein Streit mit dem Kundensupport oder die Entscheidung, Spiele lieber auf Disc zu kaufen, stellt selbstverständlich keinen solchen Systemsoftware-Verstoß dar.

Die Systemsoftware gehört Käufern ebenfalls nicht

Interessant ist noch ein weiterer Abschnitt.

Sony stellt ausdrücklich klar, dass Nutzern kein Eigentumsrecht an der PS5-Systemsoftware übertragen wird.

Sie erhalten ein nicht exklusives Recht, diese Software auf ihrer Konsole zu verwenden.

Das Prinzip ähnelt damit dem, was zuletzt bereits bei digitalen Spielen für Diskussionen sorgte.

Auch dort lautet Sonys Position: Software wird lizenziert und nicht im klassischen Sinn verkauft.

Natürlich bedeutet das nicht, dass die physische PS5-Hardware weiterhin Sony gehört.

Die Konsole selbst wird gekauft.

Die Software, die für einen großen Teil ihrer Funktionen notwendig ist, wird dagegen nur unter bestimmten Lizenzbedingungen bereitgestellt.

In einer digitalen Zukunft werden solche Bedingungen wichtiger

Genau deshalb ist die Sache im Zusammenhang mit Sonys Disc-Strategie interessant.

Eine physische Spiele-Disc besitzt Eigenschaften, die unabhängig vom PlayStation Store oder einem einzelnen Account funktionieren können.

Digitale Spiele, Systemsoftware und Online-Dienste basieren dagegen stärker auf Lizenzen und Nutzungsbedingungen.

Je weiter PlayStation in diese Richtung wechselt, desto wichtiger wird deshalb die Frage, welche Rechte Käufer tatsächlich erwerben und welche Kontrolle beim Plattformbetreiber verbleibt.

Sony hat angekündigt, ab Januar 2028 keine Discs mehr für neu erscheinende PlayStation-Spiele produzieren zu lassen.

Bereits zuvor veröffentlichte Disc-Spiele bleiben davon unberührt.

Die aktuellen PS5-Bedingungen sind zwar keine neue Folge dieser Entscheidung. Sie zeigen aber ziemlich deutlich, wie weitreichend die Kontrolle über die Software einer modernen Konsole grundsätzlich sein kann.

Die Überschrift braucht deshalb eine wichtige Einschränkung

Ja, Sonys eigene Vereinbarung erlaubt bei Vertragsverstößen ausdrücklich Maßnahmen, die sogar die Offline-Nutzung einer PS5 betreffen können.

Nein, daraus folgt nicht, dass Sony völlig grundlos Millionen Konsolen aus der Ferne unbrauchbar machen könnte.

Der entscheidende Unterschied steckt im Anlass und im geltenden Verbraucherrecht.

Gerade deshalb lohnt sich ein Blick in die tatsächlichen Bedingungen mehr als die Behauptung, Sony könne nach Belieben jede PS5 „bricken“.

Die Realität ist weniger spektakulär, aber immer noch bemerkenswert genug.

Lass uns deine Meinung in den Kommentaren wissen.

Amazon Gaming Aktion endet morgen und einige Rabatte gibt es erst an der Kasse

Wer aktuell nach günstiger Gaming-Hardware sucht, sollte nicht mehr allzu lange warten. Amazons Second Chance Deal Days enden bereits morgen, am 10. September 2026. Während der Aktion sind retournierte und generalüberholte Produkte aus Bereichen wie Gaming, Technik und Audio um bis zu 50 Prozent gegenüber der UVP vergleichbarer Neuware reduziert. Bei ausgewählten Retouren wird derzeit zusätzlich ein weiterer Aktionsrabatt an der Kasse abgezogen.

Bereits zum Start hatten wir ausführlich darüber berichtet, dass Amazon Gaming-Hardware im Rahmen der aktuellen Aktion um bis zu 50 Prozent reduziert.

Nun läuft die Uhr allerdings ab.

Second Chance Deal Days enden am 10. September

Amazon lässt die diesjährigen Second Chance Deal Days vom 1. bis einschließlich 10. September laufen.

Damit bleiben nur noch wenige Stunden beziehungsweise ein letzter voller Aktionstag.

Im Angebot befinden sich keine klassischen Neuware-Schnäppchen, sondern vor allem Retouren, geöffnete Produkte und generalüberholte Geräte.

Amazon nennt Gaming ausdrücklich als eine der teilnehmenden Kategorien.

Dort können unter anderem Konsolen, Controller, Headsets, PC-Hardware und anderes Gaming-Zubehör auftauchen.

Auch Sony gehört zu den von Amazon ausdrücklich genannten Marken.

Bei ausgewählten Angeboten kommt noch ein Extra Rabatt dazu

Interessant ist, dass der angezeigte Retourenpreis nicht bei jedem Aktionsprodukt zwangsläufig der endgültige Preis sein muss.

Auf ausgewählte Angebote gibt es während der Second Chance Deal Days einen zusätzlichen Rabatt, der erst beim Kauf beziehungsweise an der Kasse verrechnet wird.

PC-Welt berichtet bei teilnehmenden Retourenkauf-Angeboten beispielsweise von 20 Prozent zusätzlichem Rabatt.

Ob dieser Extra-Nachlass für ein konkretes Produkt verfügbar ist, muss direkt beim jeweiligen Angebot geprüft werden.

Nicht jede Retoure ist automatisch Teil der zusätzlichen Aktion.

Gaming Angebote können sehr schnell verschwinden

Gerade bei Gaming-Hardware gibt es noch einen weiteren Unterschied zu gewöhnlichen Amazon-Aktionen.

Retouren sind oftmals nur als einzelne Exemplare vorhanden.

Bei einem normalen Angebot können hunderte Controller auf Lager liegen.

Bei Amazon Retourenkauf kann dagegen genau ein Controller im Zustand „Wie neu“ verfügbar sein.

Wird dieses Exemplar gekauft, verschwindet der Preis sofort.

Im Gegenzug können im Laufe des Tages wieder neue Rücksendungen hinzukommen.

Eine feste Liste der angeblich besten Angebote kann deshalb bereits wenige Minuten später veraltet sein.

Nicht jeder gebrauchte Artikel ist automatisch ein Schnäppchen

Der große Rabatt sollte außerdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Preisvergleich weiterhin sinnvoll ist.

Amazon wirbt zwar mit Ersparnissen von bis zu 50 Prozent gegenüber der UVP vergleichbarer Neuware.

Die UVP entspricht allerdings nicht automatisch dem aktuellen Straßenpreis eines neuen Produkts.

Ein gebrauchtes Headset für 90 Euro kann beispielsweise uninteressant sein, wenn die fabrikneue Variante zur selben Zeit für 95 Euro im Angebot ist.

Besonders bei Controllern sollte zudem auf den Zustand geachtet werden.

Ein geöffneter Karton wäre normalerweise kaum problematisch.

Bei sichtbar gebrauchter Hardware, die dauerhaft in der Hand gehalten wird, kann ein kleiner zusätzlicher Aufpreis für Neuware dagegen sinnvoller sein.

Morgen ist endgültig Schluss

Amazon gibt für Retourenkäufe grundsätzlich unterschiedliche Zustandsbeschreibungen an.

Dazu gehören „Wie neu“, „Sehr gut“, „Gut“ und „Akzeptabel“.

Elektronische Retouren sollen vor dem Wiederverkauf geprüft werden. Zusätzlich gilt die übliche Rückgabemöglichkeit für entsprechende Amazon-Retourenkauf-Produkte.

Wer ohnehin auf der Suche nach einer SSD, einem Controller, Headset oder anderer Gaming-Hardware ist, hat damit noch bis morgen Gelegenheit, die aktuelle Aktion zu nutzen.

Danach enden die Second Chance Deal Days 2026.

Und gerade bei einzelnen Retouren gilt ohnehin: Das interessanteste Angebot kann bereits deutlich früher verschwunden sein.

Lass uns deine Meinung in den Kommentaren wissen.

Wie hat dir dieser Artikel gefallen?

Amazon

Jetzt einkaufen und unterstützen

*Unsere Seite enthält Affiliate-Links zu Amazon. Ihr unterstützt uns durch eure Einkäufe, ohne dass zusätzliche Kosten für euch anfallen.

Weitere News