Sony Interactive Entertainment steht in den USA kurz vor dem Abschluss eines jahrelangen Rechtsstreits rund um digitale Spiele im PlayStation Store. Das Unternehmen hat sich grundsätzlich auf einen Vergleich über 7,85 Millionen US-Dollar geeinigt. Das zuständige Bundesgericht hat die Vereinbarung bereits vorläufig genehmigt. Endgültig entschieden wird allerdings erst bei einer Anhörung am 15. Oktober 2026.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Sonys Entscheidung aus dem Jahr 2019, den Verkauf sogenannter Game Specific Vouchers bei externen US-Händlern einzustellen. Kläger werfen Sony vor, dadurch den Wettbewerb beim Verkauf digitaler PlayStation-Spiele eingeschränkt und höhere Preise ermöglicht zu haben. Sony weist diese Vorwürfe weiterhin zurück.
Früher konnten Händler digitale PlayStation Spiele verkaufen
Bis April 2019 war es in den USA möglich, digitale PlayStation-Spiele auch außerhalb des PlayStation Store zu erwerben.
Händler wie Amazon, Best Buy, GameStop, Target oder Walmart verkauften sogenannte Game Specific Vouchers. Dabei handelte es sich um Codes für ein konkretes Spiel, die anschließend im PlayStation Network eingelöst werden konnten.
Sony stellte dieses System im April 2019 ein.
Seitdem können Händler zwar weiterhin Guthabenkarten für das PlayStation Network verkaufen, einzelne digitale Spiele werden aber grundsätzlich direkt über den PlayStation Store angeboten.
Genau diese Änderung bildet den Kern der Klage.
Kläger werfen Sony zu hohe Preise vor
Die Kläger argumentieren, dass durch das Ende der extern verkauften Spielcodes ein wichtiger Preiswettbewerb verschwunden sei.
Händler konnten zuvor eigene Rabatte auf digitale Spiele anbieten und miteinander konkurrieren.
Nach der Umstellung mussten Kunden digitale Versionen bestimmter PlayStation-Spiele direkt über Sonys Store erwerben.
Die Kläger behaupten deshalb, Sony habe den Markt für digitale PlayStation-Spiele monopolisiert und Verbraucher hätten anschließend höhere Preise gezahlt, als sie bei stärkerem Wettbewerb hätten zahlen müssen.
Sony bestreitet sowohl einen Verstoß gegen Kartellrecht als auch die Behauptung, dass Mitglieder der Sammelklage grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz besitzen.
Das Gericht hat ebenfalls ausdrücklich noch nicht festgestellt, dass Sony gegen geltendes Recht verstoßen hat.
7,85 Millionen Dollar stehen für den Vergleich bereit
Trotz dieser unterschiedlichen Positionen haben sich beide Seiten auf einen Vergleich verständigt.
Der gesamte Vergleichsbetrag liegt bei 7.850.000 US-Dollar.
Davon werden allerdings zunächst Kosten abgezogen.
Die Anwälte der Kläger können beim Gericht Gebühren von bis zu 25 Prozent des Vergleichsbetrags beantragen. Hinzu kommen Verwaltungs- und weitere Verfahrenskosten sowie mögliche Zahlungen an die Vertreter der Sammelklage.
Der verbleibende Betrag soll anschließend an berechtigte PlayStation-Kunden verteilt werden.
Geld landet überwiegend direkt im PSN Wallet
Für aktive PlayStation-Nutzer ist ein ungewöhnlicher Zahlungsweg vorgesehen.
Der verbleibende Vergleichsbetrag soll über Guthaben direkt auf die PSN-Wallets der betroffenen Nutzerkonten verteilt werden.
Wer inzwischen kein aktives PSN-Konto mehr besitzt, konnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Auszahlung per Scheck beantragen.
Die entsprechende Frist endete bereits am 27. August 2026.
Für berechtigte aktive Nutzer ist dagegen grundsätzlich keine gesonderte Anmeldung notwendig, wenn sie unter die festgelegte Vergleichsgruppe fallen.
Nicht jeder digitale Kauf ist betroffen
Die Sammelklage umfasst keineswegs automatisch jeden Spieler, der irgendwann ein digitales PlayStation-Spiel gekauft hat.
Berücksichtigt werden bestimmte Spiele, für die vor April 2019 entsprechende Händlercodes verfügbar waren und die weitere Bedingungen erfüllen.
Der relevante Kaufzeitraum reicht grundsätzlich vom 1. April 2019 bis zum 31. Dezember 2023.
Zusätzlich muss bei den betreffenden Spielen eine bestimmte Preisentwicklung festgestellt worden sein.
Die Vergleichsbedingungen sehen unter anderem vor, dass der durchschnittliche rabattierte Preis nach der Umstellung um mindestens 50 Cent höher lag als im vorherigen Vergleichszeitraum.
Damit richtet sich der Vergleich nur an eine klar definierte Gruppe von US-Kunden.
Deutsche PlayStation-Spieler sind von diesem US-Verfahren nicht betroffen.
Der Streit läuft bereits seit 2021
Die Sammelklage unter dem Namen Caccuri v. Sony Interactive Entertainment wurde bereits 2021 eingereicht.
Bis zu einer möglichen endgültigen Einigung vergingen damit mehr als fünf Jahre.
Auch der aktuelle Vergleich verlief nicht ohne Probleme.
Das Gericht lehnte vorherige Fassungen der Vereinbarung zweimal ab beziehungsweise äußerte deutliche Bedenken. Erst die überarbeitete Version erhielt im April 2026 die vorläufige Zustimmung.
Damit ist der Weg für eine endgültige Entscheidung grundsätzlich frei.
Entscheidung fällt am 15. Oktober
Die entscheidende Anhörung ist für den 15. Oktober 2026 angesetzt.
Dabei prüft das Gericht unter anderem, ob der Vergleich fair und angemessen ist, wie der Betrag verteilt wird und welche Anwaltskosten genehmigt werden.
Erst wenn diese endgültige Zustimmung erfolgt und mögliche Einsprüche oder Rechtsmittel abgeschlossen sind, können die vorgesehenen Zahlungen vollständig verteilt werden.
Bis dahin bleibt der Vergleich formal noch nicht endgültig.
Von einem bereits abgeschlossenen Schuldeingeständnis Sonys kann daher ebenfalls keine Rede sein.
Für Sony geht es um mehr als nur 7,85 Millionen Dollar
Der Betrag selbst dürfte für einen Konzern wie Sony überschaubar sein.
Interessanter ist die grundsätzliche Frage, die hinter dem Verfahren steckt.
Der PlayStation Store spielt eine immer größere Rolle für Sonys Gaming-Geschäft. Gleichzeitig werden klassische physische Vertriebswege zunehmend zurückgefahren.
Je stärker Spiele ausschließlich digital verkauft werden, desto wichtiger wird die Frage, wie viel Wettbewerb innerhalb solcher Plattformen möglich bleibt.
Das aktuelle Verfahren betrifft dabei ausschließlich eine konkrete frühere Änderung im US-Markt und entscheidet nicht grundsätzlich über die Zulässigkeit des PlayStation Store.
Trotzdem zeigt der jahrelange Rechtsstreit, dass Sonys Kontrolle über den digitalen Vertrieb immer wieder auch juristisch geprüft wird.
Ob der Vergleich über 7,85 Millionen Dollar endgültig akzeptiert wird, entscheidet sich am 15. Oktober.
Quelle: https://law.justia.com/cases/federal/district-courts/california/candce/3%3A2021cv03361/378114/








Gut zu wissen, dass es um alte Spielcodes von 2019 geht. Der Vergleich klingt fair, auch wenn der Betrag für Sony klein wirkt. Wichtig ist, dass deutsche Spieler davon nicht betroffen sind.