Sony legt im Streit um digitale PlayStation Spiele nach. Vor einem US Gericht argumentiert das Unternehmen nicht nur, dass Käufer lediglich eine Lizenz erhalten. Nach Ansicht des Konzerns sei es sogar nicht plausibel, dass ein vernünftiger Verbraucher davon ausgehe, durch den Kauf im PlayStation Store tatsächlich Eigentum an einem digitalen Spiel zu erwerben. Gerade angesichts der aktuellen Diskussion um physische Spiele sorgt diese Formulierung für zusätzlichen Gesprächsstoff.
Bereits in den vergangenen Tagen hatten wir über die Sammelklage gegen Sony berichtet. Vier PlayStation Nutzer werfen dem Unternehmen vor, beim Kauf digitaler Spiele nicht deutlich genug darauf hinzuweisen, dass Kunden kein klassisches Eigentum erwerben.
Sony hat darauf am 21. August vor einem Bundesgericht im US Bundesstaat Kalifornien reagiert.
Nun werden weitere Details aus dem Schriftsatz bekannt und die Argumentation fällt ungewöhnlich eindeutig aus.
Sony hält die Annahme von digitalem Eigentum für nicht plausibel
Im Mittelpunkt steht die Frage, was Verbraucher erwarten dürfen, wenn sie im PlayStation Store auf Schaltflächen wie „Buy Now“ oder „Confirm Purchase“ klicken.
Sony verweist darauf, dass sowohl die Nutzungsbedingungen als auch das PlayStation Software Product License Agreement erklären, dass Software lizenziert und nicht verkauft wird.
Damit geht das Unternehmen allerdings noch einen Schritt weiter.
Sony argumentiert vor Gericht, es sei im digitalen Zeitalter „nicht plausibel“, dass vernünftige Verbraucher davon ausgehen würden, Eigentum an einem digitalen Spiel zu erwerben.
Die Kläger sehen genau das anders.
Ihr Vorwurf lautet nicht, dass sie durch einen Kauf plötzlich die Rechte an einer kompletten Marke oder am Programmcode besitzen müssten. Vielmehr geht es um die Frage, ob Begriffe wie „Kaufen“ beim durchschnittlichen Kunden den Eindruck erzeugen, dauerhaft über die erworbene digitale Kopie verfügen zu können.
Sony nennt Resident Evil Requiem als Beispiel
Besonders auffällig ist ein Vergleich aus Sonys Schriftsatz.
Das Unternehmen verweist auf zwei Kläger, die beide Resident Evil Requiem digital im PlayStation Store erworben haben.
Nach Sonys Argumentation hätte der zweite Kunde das Spiel nicht mehr kaufen können, wenn der erste Kunde durch seinen Kauf tatsächlich Eigentümer des digitalen Spiels geworden wäre.
Damit unterscheidet Sony zwischen dem Besitz eines einzelnen physischen Gegenstands und dem Erwerb einer digitalen Nutzungslizenz.
Genau diese Argumentation dürfte allerdings auch neue Fragen aufwerfen.
Bei einer Disc geht schließlich ebenfalls niemand davon aus, nach dem Kauf Eigentümer des gesamten Spiels oder der Marke Resident Evil zu sein. Der Käufer besitzt jedoch den konkreten Datenträger und kann diesen beispielsweise weiterverkaufen oder verleihen.
Bei einem digitalen Kauf fehlen solche Möglichkeiten weitgehend.
Kalifornisches Gesetz verlangt deutliche Hinweise
Die Klage basiert auf einem seit Januar 2025 geltenden kalifornischen Gesetz für digitale Güter.
Dieses erlaubt Händlern weiterhin Begriffe wie „Buy“ oder „Purchase“. Allerdings muss vor Abschluss des Kaufs klar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Kunde tatsächlich eine Lizenz erhält.
Zusätzlich müssen Verbraucher auf die entsprechenden Lizenzbedingungen zugreifen können. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass dieser Hinweis deutlich und getrennt von anderen Vertragsbedingungen dargestellt werden muss.
Die Kläger sind der Ansicht, dass Sony diese Anforderungen nicht ausreichend erfüllt.
Sony hält seine Hinweise dagegen für ausreichend und argumentiert zusätzlich, dass vernünftige Verbraucher ohnehin verstehen würden, dass digitale Inhalte anders funktionieren als physische Produkte.
Ob das Gericht dieser Einschätzung folgt, steht bislang nicht fest.
Sony möchte die Klage zunächst aus dem Gerichtssaal bekommen
Bevor überhaupt über die eigentliche Frage entschieden wird, versucht Sony, das Verfahren in ein individuelles Schiedsverfahren zu verlagern.
Das Unternehmen beruft sich dabei auf entsprechende Klauseln in seinen Nutzungsbedingungen.
Sollte Sony damit Erfolg haben, könnte die Sammelklage in ihrer jetzigen Form möglicherweise gar nicht vor Gericht verhandelt werden.
Die grundsätzliche Diskussion dürfte dadurch allerdings kaum verschwinden.
Der Zeitpunkt ist für PlayStation besonders brisant
Sonys Argumentation fällt in eine Phase, in der der Umgang mit digitalen Inhalten ohnehin stark diskutiert wird.
Das Unternehmen steht derzeit wegen seiner langfristigen Strategie für physische PlayStation Spiele in der Kritik. Gleichzeitig verlieren Nutzer ab dem 1. September in mehreren europäischen Ländern den Zugriff auf hunderte zuvor gekaufte StudioCanal Filme, nachdem entsprechende Lizenzvereinbarungen ausgelaufen sind.
Auch dort zeigt sich praktisch, dass ein digitaler Kauf nicht zwangsläufig dauerhaft verfügbaren Besitz bedeutet.
Sonys juristische Position ist deshalb grundsätzlich nachvollziehbar: Bei vielen digitalen Plattformen erwerben Kunden seit Jahren Nutzungslizenzen und nicht das geistige Eigentum am jeweiligen Inhalt.
Die entscheidende Frage der Klage ist jedoch eine andere: Wird diese Einschränkung beim eigentlichen Kauf deutlich genug kommuniziert?
Darüber muss nun das Gericht entscheiden.
Bis dahin dürfte vor allem Sonys Aussage über den „vernünftigen Verbraucher“ weiter für Diskussionen sorgen.
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