Gadgets | Zubehör | TechnikSony verkauft Hunderte VR Patente an Meta und wirft Fragen zur Zukunft...

Sony verkauft Hunderte VR Patente an Meta und wirft Fragen zur Zukunft der PSVR2 auf

Sony sorgt mit einer weitreichenden Entscheidung im Bereich Virtual Reality für Diskussionen. Der japanische Technologiekonzern hat zahlreiche Patente rund um VR-Headsets und verwandte Technologien an Meta übertragen. Insgesamt umfasst die Vereinbarung 419 internationale Patent- und Anmeldungseinträge. Angesichts der ohnehin ungewissen Zukunft von PlayStation VR2 stellt sich damit die Frage, welche Rolle virtuelle Realität künftig noch in Sonys Gaming-Strategie spielen wird.

Die Patentübertragungen sind dokumentiert, allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied zu manchen bisherigen Berichten: Als Verkäufer tritt die Sony Group Corporation auf, nicht die für PlayStation verantwortliche Tochtergesellschaft Sony Interactive Entertainment. Ein offizieller Abschied von PlayStation VR ist daher keineswegs bestätigt.

Sony überträgt zahlreiche VR Technologien an Meta

Wie zunächst ZDNet Korea berichtete und später das Fachmagazin Road to VR aufgriff, wurden zwischen Juni und September 2026 insgesamt 43 US-Patente beziehungsweise zugehörige Schutzrechte auf Meta übertragen.

Grundlage ist eine größere Vereinbarung, die insgesamt 419 internationale Patent- und Anmeldungseinträge umfasst. Davon entfallen 180 auf die USA, während die übrigen 239 verschiedene andere Märkte betreffen, darunter Japan, China, Südkorea und europäische Länder.

Bei den betroffenen Technologien geht es unter anderem um Head-Mounted-Displays, spezielle VR-Brillen, Bildverarbeitung und Systeme zur Darstellung virtueller Inhalte.

Die zugehörigen Entwicklungen stammen aus einem Zeitraum zwischen 2010 und 2022. Sony beschäftigte sich somit bereits lange vor der Einführung der ersten PlayStation VR mit entsprechenden Technologien.

Die Vereinbarung ist rückwirkend zum 17. Dezember 2025 wirksam. Unterzeichnet wurde das entsprechende Dokument im April 2026, bevor die Übertragungen schrittweise in den amerikanischen Patentunterlagen registriert wurden.

Wie viel Meta für die Schutzrechte bezahlt hat, ist nicht öffentlich bekannt.

Bedeutet der Verkauf das Ende von PlayStation VR?

Besonders für PlayStation-Spieler dürfte diese Frage im Mittelpunkt stehen.

Die Übertragung eines umfangreichen Technologieportfolios kann grundsätzlich darauf hindeuten, dass ein Unternehmen seine Schwerpunkte verändert oder bestimmte Entwicklungsbereiche nicht mehr selbst weiterverfolgen möchte.

Allerdings lässt sich aus den vorliegenden Dokumenten kein direkter Rückzug aus dem PlayStation-VR-Geschäft ableiten.

Eine genauere Untersuchung der amerikanischen Patentunterlagen durch das Fachportal VR.org zeigt, dass sämtliche überprüften Übertragungen von der Sony Group Corporation stammen.

Sony Interactive Entertainment, also das Unternehmen hinter PlayStation 5 und PlayStation VR2, wird dagegen bei keiner dieser Übertragungen als Verkäufer geführt.

Das bedeutet nicht automatisch, dass Sony bereits an einem Nachfolger der PSVR2 arbeitet. Es zeigt lediglich, dass der Patentverkauf für sich genommen keinen Beweis für die Aufgabe der PlayStation-VR-Hardware liefert.

Auch Sony und Meta haben die Hintergründe der Vereinbarung bislang nicht öffentlich erläutert.

Die Zukunft der PSVR2 bleibt trotzdem ungewiss

Unabhängig vom Patentverkauf steht die VR-Strategie von Sony schon länger zur Diskussion.

PlayStation VR2 kam im Februar 2023 auf den Markt und brachte gegenüber dem ursprünglichen Headset zahlreiche technische Verbesserungen mit.

Dazu zählen OLED-Displays, Eye-Tracking, ein erweitertes Controller-System und haptisches Feedback direkt im Headset.

Mit Spielen wie Horizon Call of the Mountain, Gran Turismo 7 und den VR-Modi verschiedener Resident-Evil-Titel bot Sony zum Start und in der Folge einige technisch aufwendige Erlebnisse.

Dennoch blieb die Unterstützung durch große eigene PlayStation-Studios überschaubar. Ein regelmäßiger Nachschub an exklusiven Großproduktionen, wie ihn sich viele Besitzer erhofft hatten, stellte sich nicht ein.

Auch die vergleichsweise hohen Einstiegskosten wurden wiederholt als Hindernis für eine breitere Verbreitung diskutiert.

Das Headset benötigt auf der Konsole zusätzlich eine PS5, wodurch die Gesamtkosten deutlich über denen einiger eigenständig funktionierender VR-Geräte liegen können.

Der Verkauf der Patente fällt damit in eine Phase, in der Sony seine langfristigen Pläne für PlayStation VR nicht näher erläutert hat.

PC Unterstützung hat die Möglichkeiten der PSVR2 erweitert

Eine wichtige Entwicklung gab es im August 2024. Damals veröffentlichte Sony einen offiziellen PC-Adapter für PlayStation VR2.

Seitdem lässt sich das Headset mit einem geeigneten Windows-PC verbinden und für kompatible SteamVR-Spiele verwenden.

Damit wurde die PSVR2 erstmals über die PlayStation 5 hinaus nutzbar. Das eröffnete Besitzern den Zugang zu zusätzlichen VR-Spielen und Anwendungen, die auf Sonys Konsole nicht verfügbar sind.

Allerdings stehen beim Einsatz am PC nicht sämtliche speziellen Funktionen des Headsets zur Verfügung.

Die Erweiterung war deshalb zwar ein wichtiger Schritt für die Nutzbarkeit der Hardware, ersetzte aber keine langfristige Strategie für neue PlayStation-exklusive VR-Spiele.

Für bestehende Besitzer bleibt diese PC-Kompatibilität unabhängig von den aktuellen Patentübertragungen eine relevante zusätzliche Nutzungsmöglichkeit.

Warum Meta an Sonys Technologien interessiert sein könnte

Meta gehört seit Jahren zu den wichtigsten Anbietern im Markt für Virtual und Mixed Reality.

Mit seinen Quest-Headsets verfolgt das Unternehmen einen anderen Ansatz als Sony. Während PlayStation VR2 auf eine externe Konsole oder einen kompatiblen PC angewiesen ist, können Quest-Geräte zahlreiche Anwendungen eigenständig ausführen.

Darüber hinaus beschäftigt sich Meta intensiv mit Mixed Reality und tragbaren Geräten, die digitale Inhalte mit der realen Umgebung verbinden.

Die übernommenen Patente könnten dem Unternehmen dabei helfen, bestimmte technische Entwicklungen rechtlich abzusichern oder zukünftige Hardwareprojekte zu unterstützen.

Welche konkreten Schutzrechte Meta tatsächlich in neue Produkte einfließen lassen möchte, ist bislang nicht bekannt.

Wichtig ist außerdem, dass die 419 internationalen Einträge nicht zwingend ebenso viele unterschiedliche Erfindungen darstellen. Einzelne Technologien können in mehreren Ländern durch eigene Patente geschützt sein.

Der Umfang der Vereinbarung lässt sich deshalb nicht unmittelbar mit der Anzahl völlig neuer Technologien gleichsetzen.

Wird es überhaupt noch eine PlayStation VR3 geben?

Der Patentverkauf dürfte zwangsläufig auch Spekulationen über einen möglichen Nachfolger der PSVR2 auslösen.

Bislang hat Sony weder eine PlayStation VR3 angekündigt noch offiziell erklärt, keine weiteren VR-Headsets entwickeln zu wollen.

Auch aus dem aktuellen Geschäft geht nicht hervor, ob Sony Interactive Entertainment künftig eigene VR-Hardware plant.

Denkbar wäre sowohl eine stärkere Konzentration auf bestehende Geräte als auch eine spätere Neuausrichtung des VR-Angebots. Für beide Möglichkeiten fehlen derzeit konkrete Ankündigungen.

Für Spieler, die bereits eine PSVR2 besitzen, ergeben sich aus der Patentübertragung zunächst keine unmittelbar bekannten Einschränkungen.

Bestehende Spiele und die offiziell unterstützte PC-Nutzung sind von dem bekannt gewordenen Verkauf nicht automatisch betroffen.

Offen bleibt dagegen, wie umfangreich Sony seine VR-Plattform in den kommenden Jahren mit neuer Hardware und eigenen Spielen unterstützen möchte.

Die Vereinbarung mit Meta ist damit ein bedeutender Schritt für Sonys Technologiegeschäft. Ob sie auch eine langfristige Veränderung der PlayStation-Strategie ankündigt, lässt sich derzeit noch nicht beantworten.

Quelle: https://zdnet.co.kr/view/?no=20261005032140

Lass uns deine Meinung in den Kommentaren wissen.

Wie hat dir dieser Artikel gefallen?

Amazon

Jetzt einkaufen und unterstützen

*Unsere Seite enthält Affiliate-Links zu Amazon. Ihr unterstützt uns durch eure Einkäufe, ohne dass zusätzliche Kosten für euch anfallen.

6 Kommentare

Weitere News