Eine ungewöhnliche Steueridee sorgt in Frankreich für Diskussionen. Die französische Nationalversammlung hat am 30. Oktober 2026 einen Änderungsantrag angenommen, der große Internetunternehmen künftig für die Datenmengen bezahlen lassen könnte, die sie an Nutzer in Frankreich übertragen. Geplant sind 5,5 Cent pro Gigabyte. Betroffen wären vor allem datenintensive Dienste wie YouTube, Netflix und andere große Plattformen. Nach Berechnungen der Initiatoren könnte die neue Abgabe jährlich rund zehn Milliarden Euro einbringen. Allerdings ist die Steuer noch nicht endgültig beschlossen.
Unternehmen sollen für jeden übertragenen Gigabyte bezahlen
Der Vorschlag verfolgt einen anderen Ansatz als bisherige Digitalsteuern.
Statt die Gewinne oder Werbeeinnahmen großer Technologieunternehmen direkt zu besteuern, soll die neue Abgabe an die übertragenen Datenmengen gekoppelt werden.
Konkret sieht der Änderungsantrag einen Betrag von 0,055 Euro pro Gigabyte vor.
Überträgt ein Unternehmen beispielsweise eine Million Gigabyte an Nutzer in Frankreich, würde sich daraus rechnerisch eine Belastung von 55.000 Euro ergeben, bevor mögliche Obergrenzen berücksichtigt werden.
Die Steuer wäre dabei nicht unmittelbar von den Internetkunden an den Staat zu bezahlen.
Sie soll bei den Unternehmen ansetzen, die große Datenmengen über das Netz verteilen.
Zu den potenziell betroffenen Anbietern gehören insbesondere Google, Meta, Netflix und Amazon.
Auch Content-Delivery-Netzwerke könnten von den Regelungen erfasst werden.
Diese Netzwerke übernehmen einen erheblichen Teil der technischen Verteilung von Videos, Bildern, Software und anderen Online-Inhalten.
Die neue Abgabe könnte Milliarden einbringen
Hinter dem Vorschlag steht der französische Abgeordnete Laurent Lhardit.
Er argumentiert, dass große digitale Plattformen einen erheblichen Teil des Datenverkehrs verursachen und deshalb stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen sollten.
Nach Angaben der Initiatoren werden über französische Internetzugänge jährlich enorme Datenmengen übertragen.
Die geplante Steuer könnte deshalb nach ihren Schätzungen Einnahmen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr generieren.
Ob diese Summe tatsächlich erreichbar wäre, ist allerdings offen.
Die Berechnung hängt unter anderem davon ab, welche Unternehmen erfasst werden, wie die Datenmengen gemessen werden und welche steuerlichen Obergrenzen Anwendung finden.
Der Vorschlag sieht vor, die Belastung einzelner Unternehmen zu begrenzen.
Genannt werden Obergrenzen, die sich am Umsatz in Frankreich beziehungsweise am weltweiten Umsatz orientieren.
Damit soll verhindert werden, dass die Steuerbelastung bei besonders datenintensiven Diensten unbegrenzt steigt.
Netflix und YouTube könnten besonders betroffen sein
Gerade Videostreaming gehört zu den datenintensivsten Anwendungen im Internet.
Wer Filme oder Serien in hoher Auflösung schaut, überträgt innerhalb weniger Stunden mehrere Gigabyte an Daten.
Das gilt insbesondere für 4K-Inhalte, bei denen die benötigte Datenmenge deutlich höher ausfallen kann als bei herkömmlichen HD-Videos.
Eine Steuer, die direkt an den Datenverbrauch anknüpft, würde deshalb Anbieter wie Netflix, YouTube und andere Streamingplattformen besonders betreffen.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel verdeutlicht die Größenordnung.
Werden beim Streaming zehn Gigabyte übertragen, entspricht das beim vorgeschlagenen Steuersatz rechnerisch 55 Cent.
Bei 100 Gigabyte wären es bereits 5,50 Euro.
Das bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass Nutzer für diese Datenmengen künftig direkt einen entsprechenden Aufschlag auf ihrer Rechnung bezahlen müssen.
Die Steuer richtet sich nach dem Entwurf an die Anbieter.
Allerdings könnten Unternehmen versuchen, zusätzliche Kosten langfristig durch höhere Abonnementpreise oder andere Anpassungen auszugleichen.
Ob und in welchem Umfang das tatsächlich passieren würde, ist derzeit reine Spekulation.
Auch Spiele und Downloads werfen Fragen auf
Für die Gaming-Branche ist der Vorschlag ebenfalls interessant.
Moderne Videospiele erreichen inzwischen häufig Downloadgrößen von mehreren Dutzend oder sogar über 100 Gigabyte.
Dazu kommen große Updates, zusätzliche Inhalte und regelmäßig heruntergeladene Patches.
Bei einem 100 Gigabyte großen Download würde der vorgeschlagene Satz rechnerisch ebenfalls 5,50 Euro betragen.
Ob Spieleplattformen und die dahinterstehenden Liefernetzwerke im konkreten Anwendungsfall steuerpflichtig wären, hängt allerdings von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Es wäre deshalb falsch, bereits jetzt zu behaupten, dass einzelne Spiele automatisch um mehrere Euro teurer würden.
Die tatsächliche Belastung könnte auch bei den beteiligten Plattformen oder technischen Dienstleistern liegen.
Trotzdem zeigt das Beispiel, weshalb der Ansatz über die klassische Streamingbranche hinaus Bedeutung haben könnte.
Digitale Inhalte werden immer größer, während physische Datenträger bei zahlreichen Angeboten an Bedeutung verlieren.
Eine Steuer auf die übertragene Datenmenge würde deshalb einen wachsenden Teil der digitalen Wirtschaft berühren.
Kritiker warnen vor höheren Preisen und Überwachung
Der Vorschlag ist innerhalb der französischen Politik umstritten.
Gegner befürchten unter anderem, dass zusätzliche Kosten letztlich doch bei den Verbrauchern landen könnten.
Außerdem stellt sich die Frage, wie sich die übertragenen Datenmengen einzelnen Unternehmen zuverlässig zuordnen lassen.
Nach dem Entwurf müssten Internetanbieter entsprechende Informationen erfassen und an die zuständigen Stellen melden.
Damit verbunden sind technische und datenschutzrechtliche Fragen.
Schließlich müsste nachvollzogen werden können, welche Unternehmen bestimmte Datenmengen über die Netze übertragen haben.
Kritiker warnen deshalb vor zusätzlicher Überwachung und einem erheblichen Verwaltungsaufwand.
Befürworter halten dagegen, dass vor allem wirtschaftlich starke internationale Technologieunternehmen belastet würden.
Sie sehen in der Abgabe eine Möglichkeit, einen größeren Anteil der digitalen Wertschöpfung für öffentliche Aufgaben zu nutzen.
Ob diese Argumentation letztlich eine parlamentarische Mehrheit findet, bleibt offen.
Noch ist die Steuer nicht beschlossen
Bei der Abstimmung am 30. Oktober wurde der Änderungsantrag mit elf zu zehn Stimmen angenommen.
Das ist ein wichtiger politischer Schritt, bedeutet aber noch nicht, dass die neue Regelung bereits geltendes Recht ist.
Der Vorschlag muss weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Dabei kann er verändert, abgeschwächt oder vollständig gestrichen werden.
Auch ein möglicher Zeitpunkt für die tatsächliche Einführung hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Für Verbraucher in Deutschland hätte eine ausschließlich französische Regelung zunächst ohnehin keine unmittelbare rechtliche Wirkung.
Allerdings dürfte die Debatte auch außerhalb Frankreichs aufmerksam verfolgt werden.
Denn die Grundidee, große Onlineplattformen anhand ihres Datenverkehrs zu besteuern, könnte langfristig auch in anderen Ländern diskutiert werden.
Ob die französische Initiative tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch ungewiss.
Sicher ist bislang nur, dass die Frage nach der Finanzierung digitaler Infrastruktur und der Besteuerung großer Technologieunternehmen erneut an Bedeutung gewonnen hat.
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