Mittwoch, Dezember 17, 2025
NewsEU beschließt neue Abgabe auf Billigimporte: Drei Euro pro Paket ab 2026

EU beschließt neue Abgabe auf Billigimporte: Drei Euro pro Paket ab 2026

Die EU führt ab Juli 2026 eine Abgabe von drei Euro auf Importpakete bis 150 Euro ein. Ziel ist es, Betrug zu bekämpfen und fairere Wettbewerbsbedingungen im Online-Handel zu schaffen.


Die Europäische Union verschärft ihre Maßnahmen gegen unerwünschte Billigimporte aus Drittstaaten. Ab Juli 2026 wird für jedes Paket mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro eine pauschale Abgabe in Höhe von drei Euro fällig. Darauf einigten sich die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten bei einem Treffen in Brüssel.

Betroffen sein dürften vor allem große Online-Plattformen wie Temu, Shein, AliExpress sowie auch internationale Anbieter wie Amazon, die regelmäßig Kleinsendungen in die EU liefern. Die Abgabe soll von den nationalen Zollbehörden erhoben werden.

Bisherige Zollfreigrenze entfällt schrittweise

Derzeit können Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Diese Regelung soll jedoch vollständig abgeschafft werden. Ab 2028 sollen alle importierten Waren – unabhängig vom Wert – zollpflichtig sein. Die nun beschlossene Drei-Euro-Abgabe gilt als Übergangslösung, bis neue digitale Zollsysteme eingeführt sind.

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Ob die zusätzlichen Kosten künftig an Verbraucher weitergegeben werden, ist derzeit offen. Theoretisch könnten Händler oder Hersteller die Abgabe auch selbst übernehmen.

Massive Zunahme kleiner Paketsendungen

Hintergrund der Entscheidung ist der stark gestiegene Online-Handel. Nach Angaben der EU-Kommission erreichten im Jahr 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete mit geringem Warenwert die EU – ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren. Ein Großteil dieser Sendungen stammt aus Drittstaaten, insbesondere aus China.

Die Kommission sieht darin nicht nur eine Belastung für Zollbehörden, sondern auch Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen.

Kampf gegen systematischen Betrug

Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist die Eindämmung von Zollbetrug. Nach Schätzungen der EU-Kommission wird bei rund 65 Prozent der Importpakete ein zu niedriger Warenwert angegeben, um von der Zollbefreiung zu profitieren. Dies benachteiligt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen innerhalb der EU, die mit den niedrigen Preisen nicht konkurrieren können.

Zudem fördert die bisherige Regelung laut Kommission die Praxis, größere Bestellungen auf mehrere kleine Pakete aufzuteilen, was zusätzliche Umweltbelastungen durch Verpackungsmüll verursacht.

Verbraucherschützer begrüßen ersten Schritt

Die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, bezeichnete die Abgabe als ersten Schritt zur Eindämmung der Paketflut. Sie forderte zugleich, Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung zu nehmen, insbesondere beim Vertrieb unsicherer oder nicht EU-konformer Produkte.

Untersuchungen, unter anderem von Stiftung Warentest, zeigen laut Verbraucherschützern regelmäßig, dass viele günstige Produkte aus Drittstaaten nicht den europäischen Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.

Weitere Abgaben werden geprüft

Neben der beschlossenen Übergangsabgabe erwägt die EU-Kommission laut Berichten zusätzlich eine weitere Pauschalgebühr von bis zu zwei Euro pro Paket, um die steigenden Kontroll- und Verwaltungskosten zu decken.

Beliebtheit von Temu und Shein bleibt hoch

Trotz der Kritik erfreuen sich Plattformen wie Temu und Shein großer Beliebtheit. Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland werden täglich rund 400.000 Pakete dieser Anbieter an deutsche Kunden geliefert. Der Umsatz von Temu und Shein in Deutschland lag 2024 zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro.

Shein zählt inzwischen zu den größten Online-Shops in Deutschland, während Temu unter den Marktplätzen zu den führenden Anbietern gehört.

Abschaffung der Freigrenze ab 2028 geplant

Bereits im November hatten sich die EU-Staaten darauf verständigt, die 150-Euro-Freigrenze vollständig abzuschaffen. Die neue Regelung soll ab 2028 greifen, sobald eine zentrale digitale Plattform für Zollabwicklung und Kontrolle zur Verfügung steht. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Händler zu schaffen – unabhängig von ihrem Standort.

Quelle:https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/e-commerce-eu-beschliesst-paeckchengebuehr-von-mindestens-drei-euro/100182304.html

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